Informationen zu den Schülertests sowie den Isolations-Zeiten im Falle einer Corona-Infektion

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Aufgrund der sich aktuell immer wieder ändernden Vorgaben bzgl. der schulischen Testungen sowie den Isolationszeiten im Falle einer bestätigten Coronainfektion, möchten wir Ihnen noch einmal einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand diesbezüglich geben:

  • Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das am 10. Januar 2022 eingeführte optimierte Lolli-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler weiterhin zweimal pro Woche getestet werden und dabei eine Poolprobe sowie eine PCR-Rückstellprobe abgeben. Die Übermittlung eines positiven Pooltests sowie der anschließenden Einzeltestergebnisse erfolgt weiterhin per SMS an ihr Handy.
    Aus diesem Grund weisen wir auch noch einmal darauf hin, dass Sie uns bitte Änderungen der persönlichen Kontaktdaten, insbesondere der Handynummern, sehr zeitnah über die Klassenlehrer oder das Sekretariat mitteilen.
  • Im Falle der Überlastung der Labore kann es im Einzelfall vorkommen, dass im Falle eines positiven Pools die Ergebnisse der Einzeltestungen noch nicht bis zum Morgen des Folgetages vorliegen. In diesem Fall muss die Lerngruppe des positiven Pools diesen Schultag zu Hause bleiben und die Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule erst wieder besuchen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
  • Im Falle einer Corona-Erkrankung können Schülerinnen oder Schüler frühstens am 7. Tag der Isolierung einen Corona-Schnelltest oder PCR-Test vornehmen. Fällt dieser negativ aus, dürfen sie unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigung am nächsten Tag die Schule wieder besuchen.
    Ansonsten endet die Isolierung auch ohne zusätzlichen Test grundsätzlich nach 10 Tagen ab dem erstmaligen Auftreten von Symptomen. In beiden Fällen setzt der Schulbesuch voraus, dass die Infizierten seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines häuslichen Kontaktes in Quarantäne sind, können sich bereits nach 5 Tagen mit einem Antigenschnelltest oder PCR-Test freitesten, d.h. sie können unter Vorlage eines negativen Testergebnisses am 6. Tag wieder zur Schule kommen.
  • Es wird den mittels PCR Diagnostik positiv getesteten im Kreis Minden-Lübbecke wohnhaften Personen empfohlen, den Selbstmeldebogen auf der Internet Seite des Kreises auszufüllen.