Tragen von FFP2-Masken in Bussen und Schülerspezialverkehr

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Foto FFP2-Maske

Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen (Coronaschutzverordnung vom 23.04.21) ist ab sofort für Schüler*innen das Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV/Bus und Schülerspezialverkehr/Taxi Pflicht.
Das Tragen anderer Masken, auch OP-Masken, ist nicht mehr erlaubt.