Infos zum Vorgehen bei Extremwetter

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Auf der Internetseitre des Schulministeriums NRW heißt es u. a. dazu:

„Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten. „

Nähere Infos und den vollständigen Beitrag zu dem Thema finden Sie unter folgendem Link des Schulministeriums https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung.